Garantie

Wir bieten für Zahnersatz und Implantate eine 2-jährige Vollgarantie. Die gesetzliche Regelung im Rahmen der EU lediglich auf eine Gewährleistung beschränkt. Diese hat den Nachteil, dass sie im Prinzip lediglich bei Materialversagen greift. Wächst ein Zahnimplantat beispielsweis nicht richtig ein, besteht kein Schutz. Zudem liegt die Beweislast in der Regel beim Patienten.

Wir handhaben das anders: Für Schäden an Zahnersatz oder auch Einheilungsprobleme bei Implantationen genießen Sie bei uns immer unser 2-Jahres-Garantie.

DGI - Deutsche Gesellschaft für Implantologie
EDA - European Dental Association
DGET - Deutsche Gesellschaft für Endodontie
DGÄZ - Deutsche Gesellschaft für Ästhetische Zahnmedizin
DGZMK - Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde
Beratungsgespräch mit Tablett im Behandlungszimmer
Willkommen
ONLINE TERMIN