Sedierung

Zahnbehandlung im Raum München im Dämmerschlaf – perfekt für Angstpatienten und für alle, die während der Behandlung nichts mitbekommen wollen.

Autor: Dr. Ute Sondermeier

Letzte Aktualisierung: 15.09.2024

 

Was ist eine Sedierung?

Eine Sedierung bietet die perfekte Lösung für Patienten, die von einer Zahnbehandlung möglichst wenig mitbekommen möchten, jedoch keine Vollnarkose wünschen. Diese Methode stammt aus der Anästhesie und kann als „leichte Narkose“ beim Zahnarzt verwendet werden. Ein intravenös verabreichtes Sedierungsmittel führt innerhalb von 10-20 Sekunden zu einem Zustand des Dämmerschlafs. Die Sedierung wirkt stark entspannend, schmerzlindernd, beruhigend und angstlösend – der Patient „verschläft“ praktisch die gesamte Behandlung. Sie kann zusätzlich zur Lokalanästhesie gegeben oder mit einem Schmerzmittel kombiniert werden, was als Analgosedierung bekannt ist. Dieser kontrollierte Dämmerschlaf wird von speziell ausgebildeten Zahnärzten oder idealerweise von Anästhesisten durchgeführt.

 

Mehrwert für den Patienten

Die medikamentöse Sedierung bietet viele Vorteile. Trotz des tiefen Schlafs bleiben Sie als Patient ansprechbar und sind nicht vollständig „weg“ wie bei einer Vollnarkose. In den meisten Fällen werden Sie sich jedoch nicht an die Behandlung erinnern und wachen auf, als hätten Sie nur einen Mittagsschlaf gemacht. Eine künstliche Beatmung ist nicht erforderlich. Die Tiefe des Dämmerschlafs kann vom Zahnarzt oder Anästhesisten individuell angepasst werden, um Ihren persönlichen Bedürfnissen und Anforderungen gerecht zu werden. Außerdem ist die Sedierung deutlich kostengünstiger als eine Vollnarkose.

 

Wann kann die Anwendung Sinn machen?

Die meisten Menschen vermeiden den Zahnarztbesuch, was verständlich ist, da es angenehmere Aktivitäten gibt. Für manche jedoch ist eine Zahnbehandlung eine regelrechte Tortur, begleitet von Symptomen wie Schweißausbrüchen oder Panikattacken, insbesondere bei Angstpatienten. Eine Sedierung beim Zahnarzt ist eine sinnvolle Option, wenn Sie die Behandlung so wenig wie möglich wahrnehmen möchten, aber eine Vollnarkose noch nicht notwendig ist. Sie ist auch hilfreich, wenn eine Zahnbehandlung mit einer einfachen örtlichen Betäubung schwer durchführbar ist. Hier einige Anwendungsbeispiele:

  • Bei Zahnarztangst oder Angstpatienten
  • Sehr langwierige Eingriffe
  • Bei bestimmten geistigen Behinderungen oder unkontrollierbaren Bewegungen
  • Starker Würgereflex
  • Allergien gegen andere Betäubungsmittel

 

Patienten mit Zahnarztangst

Der große Vorteil für Angstpatienten und Personen mit Zahnarztphobie liegt darin, dass die Sedierung Angstreaktionen stark reduziert und beruhigend wirkt. Dies ermöglicht eine stressfreie Zahnbehandlung. Die Tiefe des Dämmerschlafs kann individuell an das Ausmaß der Angst angepasst werden – von leicht bis tief. Ein weiterer positiver Effekt ist, dass sich viele Angstpatienten nach der Behandlung kaum oder gar nicht mehr daran erinnern. Zudem kann die Sedierung langfristig dazu beitragen, Angstsymptome zu lindern. Daher stellt die Sedierung eine äußerst attraktive Alternative zur Vollnarkose für Angstpatienten dar.

 

Was ist für Sie eher geeignet – Sedierung oder Vollnarkose?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, da sie stark von Ihrer individuellen Situation und Ihren persönlichen Vorlieben abhängt. Die klassische intravenöse Sedierung versetzt den Patienten in einen skalierbaren Schlafzustand, der von leichtem bis tiefem Dämmerschlaf reicht. Die Vollnarkose geht noch einen Schritt weiter und sorgt dafür, dass Sie absolut nichts von der Behandlung mitbekommen. Zusätzlich spielen medizinische Aspekte eine Rolle: Für manche Patienten ist eine Sedierung besser geeignet, für andere ist die Vollnarkose die bessere Wahl. Auch die Art der geplanten Zahnbehandlung ist entscheidend.

Welche Narkosemethode für Sie am besten geeignet ist, kann nur in einem ausführlichen Beratungsgespräch in unserer Zahnarztpraxis in München geklärt werden.

 

Aktuelle Methoden der Sedierung – Risiken und Nebenwirkungen

Bei korrekter Anwendung birgt eine Sedierung keine ernsthaften Risiken. Häufige Nebenwirkungen umfassen Müdigkeit und Benommenheit nach der Behandlung. Zudem können die Nervenreflexe verlangsamt sein, was bis zu 24 Stunden anhalten kann. Daher ist das Autofahren nach einer Sedierung verboten und Sie sollten von einer Begleitperson nach Hause gebracht werden. Weitere mögliche Nebenwirkungen hängen von den verwendeten Medikamenten ab, und Ihr Zahnarzt oder Anästhesist wird Sie darüber im Detail informieren. In seltenen Fällen können allergische Reaktionen auftreten, die jedoch gut kontrollierbar sind.

 

Grenzen & Kontraindikationen

In bestimmten Ausnahmefällen ist eine Sedierung nicht möglich. Dazu gehören:

  • Risiko einer Aspiration (Mageninhalt in die Luftröhre)
  • Schwerwiegende Herz-Kreislaufprobleme
  • Atemwegserkrankungen
  • Erhöhter Hirndruck
  • Spezifische Kontraindikationen für die verwendeten Medikamente

 

Wichtig

Um eine Aspiration zu verhindern, sollten Sie mindestens 6 Stunden vor der Sedierung keine festen Nahrungsmittel zu sich nehmen und mindestens 4 Stunden vorher auf Flüssigkeiten verzichten.

 

Alternativen

Die traditionelle Alternative zum Dämmerschlaf ist die Vollnarkose.

 

Kosten

Leider übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine Sedierung nicht. Daher müssen Sie die Kosten selbst tragen, und die Abrechnung erfolgt nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). Für Privatpatienten hängt die Kostenerstattung vom individuellen Tarif ab. Bei einer Zahnzusatzversicherung ist der jeweilige Vertragsinhalt entscheidend.

Die Kosten für eine Sedierung variieren je nach Dauer und den verwendeten Medikamenten. Im Allgemeinen gibt es keine erheblichen Preisunterschiede zwischen Sedierungen im Raum München und anderen Regionen.

Selbstverständlich garantieren wir verbindliche Kostenvoranschläge vorab für eine klare Kostenübersicht.

 

Interessieren Sie sich für eine Zahnbehandlung mit Sedierung? Vereinbaren Sie bequem und schnell einen Termin in unserer Zahnarztpraxis in München.

*Der endgültige Preis wird gemäß der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) festgelegt.

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