Autor: Dr. Ute Sondermeier
Letzte Aktualisierung: 14.09.2024
In bestimmten Situationen ist eine Vollnarkose beim Zahnarzt nicht nur ratsam, sondern manchmal die einzig umsetzbare Methode, um eine zahnärztliche Behandlung erfolgreich durchzuführen. Eine exzellente Qualität der Behandlung sowie eine sorgfältige Vorbereitung durch den Zahnarzt sind essenziell, um das Ziel zu erreichen, möglichst alle erforderlichen Eingriffe in nur einer Sitzung unter Vollnarkose abzuschließen. Unsere Praxis in München kann in Einzelfällen Zahnbehandlungen in Zusammenarbeit mit einem Anästehsieteam vornehmen.
Unter Allgemeinanästhesie, oft einfach als Vollnarkose bekannt, versetzt man den Patienten in einen Zustand künstlichen Tiefschlafs. In diesem Zustand sind sowohl das Bewusstsein als auch die Schmerzwahrnehmung vollständig unterdrückt. Ein Anästhesist leitet die Narkose ein, indem er verschiedene Medikamente kombiniert und sorgt während der gesamten Prozedur für eine lückenlose Überwachung. Dieses Verfahren ermöglicht es, chirurgische Eingriffe durchzuführen, während der Patient völlig unbewusst und frei von Schmerzen bleibt. Zahnärzte können ebenfalls Zahnbehandlungen unter Einsatz der Vollnarkose vornehmen.
Umfragen zufolge verspüren bis zu 35% aller Menschen Zahnarztangst und bis zu 15% leiden unter einer ausgeprägten Zahnbehandlungsphobie, die eine Standardbehandlung fast unmöglich macht. Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Situationen, in denen eine Behandlung unter Vollnarkose sehr vorteilhaft ist – beispielsweise bei umfangreichen zahnmedizinischen Eingriffen, der Entfernung mehrerer Weisheitszähne oder bei spezifischen Allergien.
In der zahnärztlichen Praxis gibt es mehrere spezifische Gründe, warum eine Vollnarkose für eine Zahnbehandlung gewählt wird:
Zusätzlich gibt es Patienten (auch in München), die sich ohne spezifischen medizinischen Grund für eine Zahnbehandlung unter Vollnarkose entscheiden, um die Behandlung bewusst nicht miterleben zu müssen.
Heutzutage stehen drei Haupttypen der Vollnarkose zur Verfügung:
Jede Art der Vollnarkose hat ihre spezifischen Vorzüge und Einschränkungen. Die Entscheidung für eine bestimmte Methode hängt von individuellen Faktoren ab, wobei auch Patientenwünsche berücksichtigt werden.
Bei jeder Vollnarkose befindet sich der Patient in einem so tiefen Schlaf, dass künstliche Beatmung notwendig wird. Für kurze Narkosezeiten genügt in der Regel eine Beatmung über eine Maske, während bei länger dauernden Operationen eine Intubation zum Einsatz kommt. Beide Verfahren gehören zum standardmäßigen Vorgehen.
Die Durchführung einer Vollnarkose in der Zahnmedizin umfasst vier Schritte: das vorbereitende Anästhesiegespräch, das Einleiten der Narkose, die Aufrechterhaltung der Betäubung und das Erwachen aus der Narkose.
Bevor eine Vollnarkose eingeleitet wird, führt der Anästhesist stets ein Beratungsgespräch durch. Ziel ist es, jegliche Risiken zu minimieren und die passende Narkosemedikation sowie Verfahrensweise auszuwählen. Die Auswahl und Dosierung der Betäubungsmittel werden individuell angepasst, basierend auf Faktoren wie Geschlecht, Alter, Vorerkrankungen, Körperbau, Allergien und Lebensgewohnheiten. In bestimmten Fällen kann der Anästhesist zusätzlich ein Blutbild oder ein EKG anfordern, um die Sicherheit zu gewährleisten. Dieses Vorgespräch ist von hoher Bedeutung, und es ist im Interesse der Patienten, alle Fragen des Anästhesisten ehrlich zu beantworten.
Die Einleitungsphase der Vollnarkose beginnt häufig mit der Verabreichung eines Beruhigungs- oder angstlösenden Medikaments, bekannt als Prämedikation. Diese initiale Entspannungsmaßnahme wird insbesondere von Patienten mit Zahnarztangst oft sehr geschätzt. Anschließend wird die Narkose mit einem potenten Schlafmittel eingeleitet, welches auch das Letzte ist, an das sich der Patient erinnern wird. Daraufhin erfolgt die Verabreichung eines starken Schmerzmittels und in einigen Fällen eines Medikaments zur Muskelentspannung (Muskelrelaxans).
In der Erhaltungsphase der Vollnarkose, wenn der Zahnarzt die Behandlung vornimmt, erfolgt die künstliche Beatmung des Patienten. Gleichzeitig überwacht der Anästhesist alle lebenswichtigen Funktionen mit höchster Präzision und reguliert die Tiefe des Schlafs durch gezielte, wiederholte Dosierung der Narkosemittel.
Beim Aufwachprozess, nachdem die zahnärztliche Behandlung abgeschlossen ist, verringert der Anästhesist die Gabe der Betäubungsmittel, sodass der Patient allmählich im Aufwachraum zu Bewusstsein kommt. Die Behandlung ist zu diesem Zeitpunkt bereits beendet, und der Patient hat, ähnlich wie nach einem tiefen Schlaf, keinerlei Erinnerung daran. Nach einer kurzen Erholungsphase darf der Patient dann, sofern er nicht allein ist, nach Hause gehen.
Bei gesunden Personen sind die ernsthaften Risiken einer Vollnarkose beim Zahnarzt extrem niedrig, da die Allgemeinanästhesie mittlerweile als ein sicherer Eingriff gilt. Diese Einschätzung wird durch zahlreiche Studien belegt und jegliche Bedenken sind somit weitgehend unbegründet. In höherem Alter oder bei speziellen Vorerkrankungen kann das Risiko allerdings gesteigert sein. Solche besonderen Fälle werden jedoch im Rahmen eines Vorgesprächs mit einem Anästhesisten sorgfältig geprüft.
Die früher bei klassischen Gasnarkosen häufig aufgetretenen Nebenwirkungen wie Übelkeit oder Erbrechen nach dem Erwachen (postoperative Übelkeit und Erbrechen, PONV) sind heutzutage dank signifikanter Verbesserungen der Narkosemittel und deren teilweise intravenöser Verabreichung sehr selten geworden. Bei der Anwendung von TIVA (totale intravenöse Anästhesie) treten diese Nebenwirkungen praktisch nicht mehr auf. Sollten solche Symptome dennoch vorkommen, lassen sie sich in der Regel gut mit Medikamenten behandeln.
Nach dem Erwachen aus einer Vollnarkose können Symptome wie Müdigkeit, Schwächegefühl, Benommenheit oder Schwindel auftreten. Diese Nebenwirkungen, falls sie überhaupt vorkommen, klingen in der Regel innerhalb von 24 Stunden ab, bei Anwendung der TIVA-Vollnarkose sogar noch schneller.
Das Risiko einer Aspiration, also das Eindringen von Mageninhalt in die Luftröhre, ist sehr gering, besonders bei zahnärztlichen Eingriffen. Dies liegt daran, dass die Behandlungen gut geplant sind und die Patienten nüchtern zur Behandlung erscheinen. Der Einsatz einer Larynxmaske trägt zudem zur Risikominimierung bei.
Das Risiko, dass während der Intubation Zahnschäden entstehen, besteht zwar, ist jedoch bei einer Vollnarkose in der Zahnmedizin nahezu auszuschließen.
Allergische Reaktionen auf Narkosemittel sind sehr selten, lassen sich aber gut behandeln. Mögliche Halsschmerzen und Heiserkeit, die bis zu 48 Stunden nach dem Eingriff andauern können, sind meist eine Folge der Intubation, die zu einer leichten Reizung der Rachenschleimhaut führen kann.
In einigen Situationen ist eine ambulante Vollnarkose in der Zahnarztpraxis nicht möglich. Dazu zählen:
Im Prinzip kann jeder Anästhesist eine Vollnarkose sicher durchführen, egal ob in München oder in einer anderen Stadt bzw. Region. Die Unterschiede in der Qualität werden meist in der Patientenerfahrung, insbesondere beim Aufwachen, deutlich. Entscheidend sind die Auswahl und Kombination der Narkosemittel, deren Dosierung und die Methode der Vollnarkose. Anästhesisten mit einem erfahrenen Team bieten hier oft Vorteile.
Noch wichtiger ist jedoch eine sorgfältige Operationsplanung durch den Zahnarzt. Das Ziel sollte stets sein, alle erforderlichen Zahnbehandlungen in nur einer Sitzung auf hohem Niveau durchzuführen. Dies vermeidet zusätzliche Termine und gewährleistet eine vorausschauende Behandlungsstrategie.
Eine mögliche Optionen anstelle einer Vollnarkose in der Zahnheilkunde ist die Sedierung.
Die Übernahme der Kosten für Zahnbehandlungen unter Vollnarkose durch die gesetzlichen Krankenkassen ist auf spezielle Fälle beschränkt. Eine Kostendeckung erfolgt nur, wenn die Allgemeinnarkose aus medizinischen Gründen als einzige Option für eine schmerzfreie Behandlung erforderlich ist. Dazu zählen:
Zusätzlich muss die geplante zahnmedizinische Maßnahme zu den von den gesetzlichen Krankenkassen anerkannten zahnärztlichen Leistungen gehören.
Verschiedene private Krankenversicherungen sowie Zahnzusatzversicherungen decken die Kosten einer Vollnarkose ganz oder in Teilen ab, wobei der jeweilige Vertrag ausschlaggebend ist.
Die Kosten einer Vollnarkose werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet, die bundesweit einheitlich gilt, einschließlich im Großraum München. Maßgeblich für die Kosten sind Faktoren wie die Narkoseart, die verwendeten Medikamente, die Dauer der Narkose sowie der spezifische Befund des Patienten. Die genauen Kosten können daher erst nach einem detaillierten Vorgespräch mit dem Anästhesisten festgelegt werden.
Die Praxis „Zähne im Zentrum“ in München, bietet seit mehr als drei Jahrzehnten in schwerwiegenden Fällen von Zahnarztphobie oder sonstiger eingeschränkter Behandlungsfähigkeit Zahnbehandlungen unter Vollnarkose an.
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